Tagesablauf + Reglement von Krippe und Hort

Tagesprogramm

Krippe:
Ab 7.00 Uhr werden die Kinder empfangen. In der Krippe bestehen von 9.00 bis 11.00 Uhr und von 13.15 bis 16.00 Uhr Sperrzeiten. Zu diesen Zeiten halten sich die Kinder oft auf Spaziergängen oder Spielplätzen ausserhalb der Spielvilla auf. Um 8.15 Uhr wird Znüni gegessen, um 11.15 Uhr gibt es Mittagessen. Anschliessend schlafen die Krippenkinder. Am Nachmittag essen wir um 15.30 Uhr Zvieri.

Hort:
Nach der Schule um 12 Uhr treffen die Kinder im Hort ein. Zuerst essen sie mit den Mittagstischkindern. Nach dem Zäheputzen und dem Erledigen der Schulaufgaben beschäftigen sich die Kinder unter Anleitung der Hortleiterin oder im Freien Spiel. Die Heimkehr wird mit den Eltern individuell abgesprochen.

Hütedienst

Der Hütedienst kann bei genügend Platz und nach Voranmeldung beansprucht werden. Er gilt für Kinder, welche bereits eine Betreuungsvereinbarung mit uns abgeschlossen haben und die Tagesstätte kennen.

Pädagogischer Leitfaden

In der Spielvilla üben die Kinder soziale Kontakte und das Zusammenleben. Sie lernen die Verschiedenartigkeiten anderer Kinder und Erwachsener kennen. Wir berücksichtigen in unserer täglichen Arbeit den Entwicklungsstand der Kinder, nehmen ihre Bedürfnisse ernst und gehen auf die individuellen Stärken und Schwächen ein. Wir arbeiten mit einem klaren Tagesablauf und beziehen Feste und Rituale mit in den Jahresverlauf ein. Wir fordern und fördern die Kinder spielerisch und lassen ihnen Raum für freie Aktivitäten.


Die Kinder lernen

  • Beziehungen zu Betreuungspersonen und anderen Kindern aufzubauen
  • Rücksicht aufeinander zu nehmen und Wünsche auszudrücken
  • Interesse an Aktivitäten zu zeigen
  • Mit anderen Kindern das Spiel aufzunehmen
  • Einfache Konflikte selber zu lösen
  • Stärken einzubringen und Lob und Ermutigung zu erfahren
  • Selbständigkeit

Wir führen mit den Eltern auf Ihren Wunsch oder unsere Initiative regelmässig Gespräche. Der Informationsaustausch ist für uns ein wichtiges Instrument für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Aufnahmeverfahren

Das Kind soll, insbesondere in der Krippe, vor der definitiven Aufnahme eine Eingewöhnungszeit mit uns verbringen. So lernen wir uns gegenseitig kennen. Die Eingewöhnungszeit ist kostenlos. Die GruppenleiterInnen vereinbaren mit den Eltern die Termine und führen ein Aufnahmegespräch.

Kündigung

Die Kündigung des Krippenplatzes kann gegenseitig jeweils zwei Monate im Voraus auf Ende eines Kalendermonates erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich abzufassen. Dies gilt ebenfalls bei einer Kürzung der Anwesenheit des Kindes.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig. Das Kind verbringt einen Teil des Tages bei uns und erlebt viel. Der gegenseitige Austausch zwischen den Eltern und den GruppenleiterInnen trägt dazu bei, das Kind besser zu verstehen und auf allfällige Schwierigkeiten zu reagieren. Die Eltern können jederzeit mit der Gruppenleitung oder der Abteilungsleiterin ein Gespräch vereinbaren. Die Eltern und die Institution sind bei besonderen Vorkommnissen zur Information verpflichtet. Selbstverständlich unterstehen alle unsere Mitarbeitenden der Schweigepflicht. Auf Wunsch der Eltern arbeiten wir mit öffentlichen Diensten wie zum Beispiel der Heilpädagogischen Früherziehung zusammen.

Allgemeine Bedingungen

  • Pünktliches Bringen und Abholen der Kinder
  • Umgehende Benachrichtigung bei Verspätungen
  • Bei unbenachrichtigter Verspätung tragen die Eltern die Aufsichtsverantwortung, falls die Gruppe abwesend ist
  • Umgehende Abmeldung, falls das Kind nicht kommt
  • Mitteilung, falls das Kind von einer anderen Person abgeholt wird. Falls eine uns fremde Person ohne vorgängige Information das Kind abholen will, werden wir das Kind bei uns behalten, bis die Situation geklärt ist
  • Aufmerksam machen auf Auffälligkeiten oder Schwierigkeiten


  • Krankheit: kranke Kinder (Fieber, Magen-Darmgrippe, ansteckende Krankheiten wie Masern, Röteln, Mumps, Dreitagefieber, Spitze Blattern, schwere Bindehautentzündung oder Krankheiten mit bakteriellem Infekt) müssen zu Hause bleiben. Bei Erkrankungen des Kindes während des Aufenthaltes in der Spielvilla werden die Eltern sofort benachrichtigt. Ärztliche Notfälle werden von Herrn Dr. Perrenoud oder vom Kantonsspital Aarau behandelt. Wenn Sie zu Hause eine Erkrankung des Kindes feststellen und unsicher sind, ob Sie das Kind in die Krippe bringen können, rufen Sie uns bitte an, zur Erleichterung von Ihnen sowie für uns.


  • Versicherung: die Kinder sind während dem Aufenthalt in der Spielvilla gegen Unfall versichert. Bei Schäden, welche die Kinder anrichten, haften die Eltern, beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung.

Mitzubringen sind

  • Finken, dem Wetter entsprechende Kleidung, Ersatzkleider, Sonnenschutz
  • Für Kleinkinder: Kinderwagen, Nuggi, Windeln, Schoppenflasche für Milch und Tee, Schoppennahrung, Brei etc..
  • Diese Dinge bleiben in der Spielvilla. Darum bitten wir sie, den Bestand von Ersatzkleidern regelmässig zu überprüfen und nötigenfalls zu ergänzen.

Finanzierung

Die Tarife richten sich nach der Präsenzzeit. Sie finden unsere Tarifliste im Anhang. Allfällige Änderungen der Tarife werden schriftlich und rechtzeitig angekündigt. Ferien- und Krankheitstage sind in der Monatspauschale berücksichtigt und können nicht in Abzug gebracht werden. Solange der Platz reserviert bleibt, ist der vollumfängliche Betrag zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils anfangs des Monats.

Wir danken Ihnen für das geschenkte Vertrauen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Die Abteilungsverantwortliche
Alice Liechti-Wagner mit Team